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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=UStG&a=18

    (1) Der Unternehmer hat bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, in der er die Steuer für den Voranmeldungszeitraum

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BKGG&f=1

    BKGG Bundeskindergeldgesetz



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