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§ 28 SGB V Ãrztliche und zahnärztliche Behandlung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/28.html
(1) 1 Die ärztliche Behandlung umfaÃt die Tätigkeit des Arztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten nach den Regeln der...
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§ 28 SGB V Ärztliche und zahnärztliche Behandlung Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=28
(1) Die ärztliche Behandlung umfaßt die Tätigkeit des Arztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist. Zur