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Vom Sinn und Zweck des Strafens | bpb
http://www.bpb.de/izpb/268220/vom-sinn-und-zweck-des-strafens?p=all
Strafen heißt, mit Absicht Übel zufügen. Geschieht dies durch staatliche Stellen, bedarf es einer formalen, aber auch inhaltlichen Legitimation. Verschiedene Straftheorien bieten hierzu aus Ethik und Vernunft abgeleitete Grundlagen.