25 Ergebnisse für: 839a
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§ 839a BGB Haftung des gerichtlichen Sachverständigen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/839a.html
(1) Erstattet ein vom Gericht ernannter Sachverständiger vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, so ist er zum Ersatz des Schadens...
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§ 839a BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__839a.html
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OLG Nürnberg, Beschluss vom 07.03.2011 - 12 W 456/11 - openJur
https://openjur.de/u/84428.html
1. Ein rechtliches Interesse als Voraussetzung der Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens (§ 485 Abs. 2 ZPO) besteht nicht, wenn klar auf der Hand liegt, dass der Anspruch, dessen der Antra ...
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Bundesgerichtshof
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2008&Sort=3&nr=46455&anz=241&pos=1&Blank=1
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Bundesgerichtshof
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2008&Sort=3&nr=46455&anz=241&pos=1
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§ 839 BGB Haftung bei Amtspflichtverletzung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=839
(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann
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§ 840 BGB Haftung mehrerer Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=840
(1) Sind für den aus einer unerlaubten Handlung entstehenden Schaden mehrere nebeneinander verantwortlich, so haften sie als Gesamtschuldner. (2) Ist neben demjenigen, welcher nach den §§ 831, 832 zum Ersatz des von einem anderen
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Bürgerservice Berlin - Brandenburg
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE203612008&psml=sammlung.psml&max=true&bs
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