119 Ergebnisse für: 81c
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§§ 81 bis 81c BVG Bundesversorgungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BVG&a=81-81c
§§ 81 bis 81c BVG Bundesversorgungsgesetz
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§ 81c VAG Missstand in der Lebensversicherung Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag+1992&a=81c
(1) In der Lebensversicherung liegt ein die Belange der Versicherten gefährdender Mißstand auch vor, wenn bei überschußberechtigten Versicherungen keine angemessene Zuführung zur Rückstellung für
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§ 81c StPO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__81c.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 81c StPO Untersuchung anderer Personen Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=81c
(1) Andere Personen als Beschuldigte dürfen, wenn sie als Zeugen in Betracht kommen, ohne ihre Einwilligung nur untersucht werden, soweit zur Erforschung der Wahrheit festgestellt werden muß, ob sich an ihrem Körper eine bestimmte Spur
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§ 81e StPO Molekulargenetische Untersuchung Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=81e
(1) An dem durch Maßnahmen nach § 81a Absatz 1 oder § 81c erlangten Material dürfen mittels molekulargenetischer Untersuchung das DNA-Identifizierungsmuster, die Abstammung und das Geschlecht der Person festgestellt und diese
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§ 81c StPO Untersuchung anderer Personen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stpo/81c.html
(1) Andere Personen als Beschuldigte dürfen, wenn sie als Zeugen in Betracht kommen, ohne ihre Einwilligung nur untersucht werden, soweit zur Erforschung...
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HRRS April 2012: Kretschmer - Das Verhältnis von verweigerter Reihenuntersuchung nach § 81h StPO zur molekulargenetischen Untersuchung gemäà der §§ 81c, 81e StPO · hrr-strafrecht.de
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/12-04/index.php?sz=8
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 81d VAG Missstand in der Krankenversicherung Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag+1992&a=81d
(1) In der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung liegt ein die Belange der Versicherten gefährdender Mißstand auch vor, wenn keine angemessene Zuführung zur Rückstellung für erfolgsabhängige
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§ 81a StPO Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=81a
(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von
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Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) - JUSLINE Österreich
http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=82&paid=8&mvpa=7
Inhaltsverzeichnis: Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)StF: BGBl. Nr. 1/1930 (WV) idF BGBl. I Nr. 194/1999 (DFB) - Offener Gesetzeskommentar von JUSLINE Österreich