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    https://web.archive.org/web/20160112114358/http://www.bag.admin.ch/anmeldestelle/13604/13869/13879/13987/

    Biozidprodukte dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie zugelassen, registriert oder anerkannt sind.

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    https://www.anmeldestelle.admin.ch/chem/de/home/themen/pflicht-hersteller/zulassung-biozidprodukte/biozide-wirkstoffe.html

    Wirkstoffe, damit sie als oder für Biozidproduke verwendet werden dürfen, müssen "genehmigt" sein oder zumindest für die Genehmigung notifiziert sein.



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