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§ 33a EStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html
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§ 16 EStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__16.html
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Weltladen Friedrichshafen: Kaffee-Infos für Neugierige
http://www.weltladen-fn.de/cafe-friederico/kaffee-infos-fuer-neugierige/
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§ 10e EStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10e.html
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§§ 33 bis 33b EStG Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=33-33b
§§ 33 bis 33b EStG Einkommensteuergesetz
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§ 33a EStG Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=33a
(1) Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, so wird auf Antrag die Einkommensteuer
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§§ 10c bis 10i EStG Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=10c-10i
§§ 10c bis 10i EStG Einkommensteuergesetz
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§ 10e EStG Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=10e
(1) Der Steuerpflichtige kann von den Herstellungskosten einer Wohnung in einem im Inland belegenen eigenen Haus oder einer im Inland belegenen eigenen Eigentumswohnung zuzüglich der Hälfte der Anschaffungskosten für den dazugehörenden
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§ 127 SGB V Verträge Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=127
(1) Krankenkassen, ihre Landesverbände oder Arbeitsgemeinschaften schließen im Wege von Vertragsverhandlungen Verträge mit Leistungserbringern oder Verbänden oder sonstigen Zusammenschlüssen der Leistungserbringer über die
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§§ 15 bis 17 EStG Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=15-17
§§ 15 bis 17 EStG Einkommensteuergesetz