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§ 66a TKG Preisangabe - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/TKG/66a.html
1 Wer gegenüber Endnutzern Premium-Dienste, Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste, Service-Dienste, Neuartige Dienste oder Kurzwahldienste anbietet oder...
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3. AÜGLohnV Dritte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Dritte+Verordnung+%C3%BCber+eine+Lohnuntergrenze+in+der+Arbeitnehmer%C3%BCberlassung&f=1
3. AÜGLohnV Dritte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung
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§ 160 SGB IX Ausgleichsabgabe Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=160
(1) Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, entrichten sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen eine Ausgleichsabgabe. Die Zahlung der Ausgleichsabgabe
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§ 82 EStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__82.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 160 SGB IX Ausgleichsabgabe Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=160
(1) Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, entrichten sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen eine Ausgleichsabgabe. Die Zahlung der Ausgleichsabgabe
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§ 62 SGB V Belastungsgrenze - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/62.html
(1) 1 Versicherte haben während jedes Kalenderjahres nur Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze zu leisten; wird die Belastungsgrenze bereits innerhalb eines...
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§ 8 GwG Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht Geldwäschegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=gwg&a=8
(1) Vom Verpflichteten aufzuzeichnen und aufzubewahren sind 1. die im Rahmen der Erfüllung der Sorgfaltspflichten erhobenen Angaben und eingeholten Informationen a) über Vertragspartner, gegebenenfalls über die für die Vertragspartner
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§ 22 EStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 62 SGB V Belastungsgrenze Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=62
(1) Versicherte haben während jedes Kalenderjahres nur Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze zu leisten; wird die Belastungsgrenze bereits innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, hat die Krankenkasse eine Bescheinigung darüber zu erteilen, dass
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§ 92a EStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__92a.html
Keine Beschreibung vorhanden.