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    https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw20-de-personenstandsrechtliche-vorschriften/505122

    Bürger können künftig die Reihenfolge ihrer Vornamen durch eine Erklärung vor dem Standesamt neu bestimmen. Das hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Mai 2017, beschlossen, als er den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung personenstandsrechtlicher…



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