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§ 28 ErbStG Stundung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/ErbStG/28.html
(1) 1 Gehört zum Erwerb von Todes wegen begünstigtes Vermögen im Sinne des § 13b Absatz 2, ist dem Erwerber die darauf entfallende Erbschaftsteuer auf...