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§ 8 KStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__8.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 20i SGB V Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe Sozialgesetzbuch (SGB)
http://www.buzer.de/gesetz/2497/a149587.htm
(1) Versicherte haben Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen im Sinne des § 2 Nr. 9 des Infektionsschutzgesetzes, dies gilt unabhängig davon, ob sie auch entsprechende Ansprüche gegen andere Kostenträger haben. Satz 1 gilt
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§ 91 SGB V Gemeinsamer Bundesausschuss Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=91
(1) Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen bilden einen Gemeinsamen Bundesausschuss. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist rechtsfähig. Er wird durch den
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§ 18 UStG Besteuerungsverfahren Umsatzsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=UStG&a=18
(1) Der Unternehmer hat bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, in der er die Steuer für den Voranmeldungszeitraum
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§ 17b KHG Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser,
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KHG&a=17b
(1) Für die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen gilt ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem, soweit Absatz 4 keine abweichenden Regelungen enthält. Das Vergütungssystem hat
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§ 291a SGB V Elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=291a
(1) Die elektronische Gesundheitskarte dient mit den in den Absätzen 2 und 3 genannten Anwendungen der Verbesserung von Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz der Behandlung. (1a) Werden von Unternehmen der privaten Krankenversicherung