12 Ergebnisse für: 675i
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§§ 675 bis 676c BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=675-676c
§§ 675 bis 676c BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 675s BGB Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/675s.html
(1) 1 Der Zahlungsdienstleister des Zahlers ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Zahlungsbetrag spätestens am Ende des auf den Zugangszeitpunkt des...
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§ 675o BGB Ablehnung von Zahlungsaufträgen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/675o.html
(1) 1 Lehnt der Zahlungsdienstleister die Ausführung oder Auslösung eines Zahlungsauftrags ab, ist er verpflichtet, den Zahlungsdienstnutzer hierüber...
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Anlage 3 EGBGB (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3) Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EGBGB&a=Anlage+3
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften
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§§ 675c bis 676c BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=675c-676c
§§ 675c bis 676c BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 675f BGB Zahlungsdienstevertrag - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/675f.html
(1) Durch einen Einzelzahlungsvertrag wird der Zahlungsdienstleister verpflichtet, für die Person, die einen Zahlungsdienst als Zahler, Zahlungsempfänger...
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Prof. Dr. Carsten Herresthal, LL.M. (Duke) - Universität Regensburg
http://www.uni-regensburg.de/rechtswissenschaft/buergerliches-recht/herresthal/prof-dr-carsten-herresthal/
Prof. Dr. Carsten Herresthal ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Europarecht und Rechtstheorie an der Universität Regensburg.
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Änderungen BGB Bürgerliches Gesetzbuch
http://www.buzer.de/gesetz/6597/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Bürgerliches Gesetzbuch, Synopse der einzelnen Fassungen
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Artikel 248 EGBGB Informationspflichten bei der Erbringung von Zahlungsdienstleistungen Einführungsgesetz zum
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EGBGB&a=248
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Konkurrierende Informationspflichten Ist der Zahlungsdienstevertrag zugleich ein Fernabsatzvertrag oder ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag, so werden die
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ZAGEG 2018 Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Zahlungsdiensterichtlinie&f=1
ZAGEG 2018 Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie