303 Ergebnisse für: 6597
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ZDB-Katalog - Suchergebnisseite: iss="0084-6597"
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Category:Balanidae – Wikimedia Commons
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Balanidae?uselang=de
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 157 BGB Auslegung von Verträgen Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=157
Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
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§ 985 BGB Herausgabeanspruch Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=985
Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.
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§ 431 BGB Mehrere Schuldner einer unteilbaren Leistung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=431
Schulden mehrere eine unteilbare Leistung, so haften sie als Gesamtschuldner.
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§ 398 BGB Abtretung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=398
Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers.
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§ 714 BGB Vertretungsmacht Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=714
Soweit einem Gesellschafter nach dem Gesellschaftsvertrag die Befugnis zur Geschäftsführung zusteht, ist er im Zweifel auch ermächtigt, die anderen Gesellschafter Dritten gegenüber zu vertreten.
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§ 125 BGB Nichtigkeit wegen Formmangels Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=125
Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.
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§ 242 BGB Leistung nach Treu und Glauben Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=242
Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.