10 Ergebnisse für: 651g
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§ 651g BGB Erhebliche Vertragsänderungen Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=651g
(1) Übersteigt die im Vertrag nach § 651f Absatz 1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 Prozent des Reisepreises, kann der Reiseveranstalter sie nicht einseitig vornehmen. Er kann dem Reisenden jedoch eine entsprechende Preiserhöhung anbieten
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§ 651g BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651g.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 651a bis 651m BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=651a-651m
§§ 651a bis 651m BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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BGH, Urteil vom 03.07.2018 - X ZR 96/17 - openJur
https://openjur.de/u/2111063.html
Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Belehrung über das Erfordernis einer Mangelanzeige, darf der Reiseveranstalter einem Ersatzanspruch aus § 651c Abs. 3 BGB grundsätzlich nicht entgegenhalten, dass de ...
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Text Motive zu § 206 BGB
http://www.sadaba.de/Mot/GSBM_BGB_0206.html
SaDaBa Gesetzessammlung-Motive
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Reisemängel Musterbrief – So können Sie Reisemängel geltend machen: Frist für eine Rückerstattung beachten - Finanztip
https://www.finanztip.de/reisemaengel-reklamieren/
Mit unserem Musterbrief können Sie Reisemängel geltend machen. Melden Sie dabei dem Reiseleiter oder Hotel unverzüglich die Mängel, die Sie erstattet bekommen möchten – spätestens einen Monat nach der Rückkehr können Sie so Ihren Anspruch auf…
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§§ 631 bis 651m BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=631-651m
§§ 631 bis 651m BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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Änderungen BGB Bürgerliches Gesetzbuch
http://www.buzer.de/gesetz/6597/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Bürgerliches Gesetzbuch, Synopse der einzelnen Fassungen
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Bürgerliches Gesetzbuch - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/0BGB010102
Das BGB a.F.: in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung
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IHK Potsdam - Reisebüro und Reiseveranstalter
http://wayback.archive.org/web/20110303190911/http://www.potsdam.ihk24.de/produktmarken/starthilfe/existenzgruendung/brancheninf
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