25 Ergebnisse für: 630g
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§ 630g BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630g.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 630g BGB Einsichtnahme in die Patientenakte Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=630g
(1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter
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§§ 630a bis 630h BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=630a-630h
§§ 630a bis 630h BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 630h BGB Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=630h
(1) Ein Fehler des Behandelnden wird vermutet, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht hat, das für den Behandelnden voll beherrschbar war und das zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Patienten
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§ 630f BGB Dokumentation der Behandlung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=630f
(1) Der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der
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Änderungen PatRechteG Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
http://www.buzer.de/gesetz/10509/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten, Synopse der einzelnen Fassungen
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Artikel 1 PatRechteG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Verbesserung+der+Rechte+von+Patientinnen+und+Patienten&a=1
Das Bürgerliche Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt
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Patientenakte: Einsicht in die Behandlungsakte ist Recht des Patienten - SPIEGEL ONLINE
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/patientenakte-einsicht-in-die-behandlungsakte-ist-recht-des-patienten-a-957995.html
Wie kommt ein Patient am besten an seine Behandlungsakte? Darf der Arzt Teile daraus vorenthalten? Was kann man tun, wenn die Akte manipuliert wurde? Der Patientenvertreter Frank Lepold klärt über die Patientenrechte auf.
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