20 Ergebnisse für: 630c
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§ 630c BGB Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=630c
(1) Behandelnder und Patient sollen zur Durchführung der Behandlung zusammenwirken. (2) Der Behandelnde ist verpflichtet, dem Patienten in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche
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§ 630c BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630c.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 630a bis 630h BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=630a-630h
§§ 630a bis 630h BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 630b BGB Anwendbare Vorschriften Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=630b
Auf das Behandlungsverhältnis sind die Vorschriften über das Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, anzuwenden, soweit nicht in diesem Untertitel etwas anderes bestimmt ist.
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§ 630d BGB Einwilligung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=630d
(1) Vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, ist der Behandelnde verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. Ist der Patient einwilligungsunfähig, ist
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Änderungen PatRechteG Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
http://www.buzer.de/gesetz/10509/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten, Synopse der einzelnen Fassungen
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Artikel 1 PatRechteG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Verbesserung+der+Rechte+von+Patientinnen+und+Patienten&a=1
Das Bürgerliche Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt
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Patientenrechte im Gesetz - Das Wichtigste zum Patientenrechtegesetz
https://web.archive.org/web/20190316234506/https://www.aerztekammer-berlin.de/10arzt/30_Berufsrecht/10_Gesetzesaenderungen/55_Patientenrechtegesetz.htm
Am 26. Februar 2013 ist das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Für Ãrztinnen und Ãrzte stellen sich im Zusammenhang mit den Regelungen wichtige Fragen: Was hat sich mit den neuen Regelungen geändert? Was ist so geblieben wie es war? Und: In…
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§ 52 StPO Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StPO/52.html
(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt 1. der Verlobte des Beschuldigten; 2. der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr...
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§ 52 StPO Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StPO/52.html
(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt 1. der Verlobte des Beschuldigten; 2. der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr...