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Urteil zur Sitzverteilung im Bundestag: Überhangmandat verfassungswidrig - taz.de
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Die Berechnung von Überhangmandaten im Bundestag muss neu geregelt werden. Dass weniger Zweitstimmen einer Partei mehr Sitze bringen können, verstößt gegen die Verfassung, urteilte Karlsruhe.