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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=3,14

    Art 3, 14 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

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    https://dejure.org/gesetze/gg/14.html

    (1) 1 Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. 2 Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) 1 Eigentum verpflichtet. 2 Sein...

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    http://dejure.org/gesetze/GG/14.html

    (1) 1 Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. 2 Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) 1 Eigentum verpflichtet. 2 Sein...

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    https://dejure.org/gesetze/GG/14.html

    (1) 1 Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. 2 Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) 1 Eigentum verpflichtet. 2 Sein...

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=StromGVV&a=19

    (1) Der Grundversorger ist berechtigt, die Grundversorgung ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dieser Verordnung in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbrechung

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=14

    (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der



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