90 Ergebnisse für: 4sie
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HKaG: Art. 43 - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHKaG-43
Keine Beschreibung vorhanden.
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JMStV: § 7 Jugendschutzbeauftragte - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/JMStV-7
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 11 BDSG Ernennung und Amtszeit - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BDSG/11.html
(1) 1 Der Deutsche Bundestag wählt ohne Aussprache auf Vorschlag der Bundesregierung die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten mit mehr als der...
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§ 333 FamFG Dauer der einstweiligen Anordnung Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=333
(1) Die einstweilige Anordnung darf die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Reicht dieser Zeitraum nicht aus, kann sie nach Anhörung eines Sachverständigen durch eine weitere einstweilige Anordnung verlängert werden. Die
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§ 64 FamFG Einlegung der Beschwerde - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/FamFG/64.html
(1) 1 Die Beschwerde ist bei dem Gericht einzulegen, dessen Beschluss angefochten wird. 2 Anträge auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine...
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§ 78 SGB IX Assistenzleistungen Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=78
(1) Zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltages einschließlich der Tagesstrukturierung werden Leistungen für Assistenz erbracht. Sie umfassen insbesondere Leistungen für die allgemeinen Erledigungen des
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§§ 31a, 31b BRAO Bundesrechtsanwaltsordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BRAO&a=31a,31b
§§ 31a, 31b BRAO Bundesrechtsanwaltsordnung
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§ 551 BGB Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/551.html
(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das...
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§ 31 SchKG Einsichtsrecht des Kindes in den Herkunftsnachweis Schwangerschaftskonfliktgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SchKG&a=31
(1) Mit Vollendung des 16. Lebensjahres hat das vertraulich geborene Kind das Recht, den beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben verwahrten Herkunftsnachweis einzusehen oder Kopien zu verlangen (Einsichtsrecht). (2) Die Mutter