46 Ergebnisse für: 445a
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§ 445a BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__445a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 445a BGB Rückgriff des Verkäufers - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/445a.html
(1) Der Verkäufer kann beim Verkauf einer neu hergestellten Sache von dem Verkäufer, der ihm die Sache verkauft hatte (Lieferant), Ersatz der Aufwendungen...
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§ 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=437
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen, 2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von
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§§ 433 bis 449 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=433-449
§§ 433 bis 449 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§§ 435 bis 453 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=435-453
§§ 435 bis 453 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 445b BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__445b.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 478 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__478.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=433
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu
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§§ 433 bis 453 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=433-453
§§ 433 bis 453 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 434 BGB Sachmangel Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=434
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, 1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag