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§ 52 VwGO [Ãrtliche Zuständigkeit] - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vwgo/52.html
Für die örtliche Zuständigkeit gilt folgendes: 1. In Streitigkeiten, die sich auf unbewegliches Vermögen oder ein ortsgebundenes Recht oder Rechtsverhältnis...