9 Ergebnisse für: 3andere
-
§ 41 StVO Vorschriftzeichen - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StVO/41.html
(1) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen. (2) 1 Vorschriftzeichen stehen...
-
§ 41 StVO Vorschriftzeichen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StVO/41.html
(1) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen. (2) 1 Vorschriftzeichen stehen...
-
§ 48 JGG Nichtöffentlichkeit - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/JGG/48.html
(1) Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschlieÃlich der Verkündung der Entscheidungen ist nicht öffentlich. (2) 1 Neben den am Verfahren...
-
§ 23 RöV Rechtfertigende Indikation Röntgenverordnung
http://www.buzer.de/gesetz/4307/a59461.htm
(1) Röntgenstrahlung darf unmittelbar am Menschen in Ausübung der Heilkunde oder Zahnheilkunde nur angewendet werden, wenn eine Person nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 hierfür die rechtfertigende Indikation gestellt hat. Die
-
§§ 7 bis 15 StrRehaG Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StrRehaG&a=7-15
§§ 7 bis 15 StrRehaG Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz
-
DVBayEFG: Verordnung zur Durchführung des Bayerischen Eliteförderungsgesetzes (DVBayEFG) Vom 30. Juni 2005 (GVBl. S. 248) BayRS 2230-2-3-2-WK (§§ 1–17) - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDVEFG/true
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 41 StVO Vorschriftzeichen Straßenverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stvo&a=41
(1) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen. (2) Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus
-
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz (BRKGVwV)
http://vwvbund.juris.de/bsvwvbund_01062005_DI5222101116.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 37a BImSchG Mindestanteil von Biokraftstoffen an der Gesamtmenge des in Verkehr gebrachten Kraftstoffs;
http://www.buzer.de/s1.htm?g=BImSchG&a=37a
(1) Wer gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 4 des Energiesteuergesetzes zu versteuernde Otto- oder Dieselkraftstoffe in Verkehr bringt, hat sicherzustellen, dass für die gesamte