25 Ergebnisse für: 398a
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Selbstanzeigenberatung | Absehen von Strafverfolgung (§ 398a AO) versus Einstellung (§ 153a StPO) – eine Günstigerprüfung
http://www.iww.de/pstr/schwerpunktthema/selbstanzeigenberatung-absehen-von-strafverfolgung-398a-ao-versus-einstellung-153a-stpo-
Der Gesetzgeber will § 398a AO der Einstellung gemäß § 153a StPO „nachempfunden“ haben. Bei genauerem Hinsehen ergeben sich jedoch zwischen diesen beiden ...
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Selbstanzeigenberatung | Absehen von Strafverfolgung (§ 398a AO) versus Einstellung (§ 153a StPO) – eine Günstigerprüfung
http://www.iww.de/pstr/schwerpunktthema/selbstanzeigenberatung-absehen-von-strafverfolgung-398a-ao-versus-einstellung-153a-stpo-eine-guenstigerpruefung-f23598
Der Gesetzgeber will § 398a AO der Einstellung gemäß § 153a StPO „nachempfunden“ haben. Bei genauerem Hinsehen ergeben sich jedoch zwischen diesen beiden ...
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§ 398a AO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__398a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Bundesfinanzministerium - Neuregelungen im Bereich der strafbefreienden Selbstanzeige
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Monatsberichte/2015/03/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-3-neuregelungen-strafbefrei
Die Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige und der Regelung für ein Absehen von der (Straf-)Verfolgung in besonderen Fällen wurden zum 1. Januar 2015 deutlich verschärft.
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Bundesfinanzministerium - Neuregelungen im Bereich der strafbefreienden Selbstanzeige
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Monatsberichte/2015/03/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-3-neuregelungen-strafbefreiende-selbstanzeige-abgabenordnung.html
Die Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige und der Regelung für ein Absehen von der (Straf-)Verfolgung in besonderen Fällen wurden zum 1. Januar 2015 deutlich verschärft.
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Bundesfinanzministerium - Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2015
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Monatsberichte/2016/11/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-6-Verfolgung-Steuerstrafta
Bußgeld- und Strafsachenstellen und die Steuerfahndung sind wichtige Instrumente der Finanzverwaltung, um eine gleichmäßige Besteuerung aller Steuerpflichtigen sicherzustellen.
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Bundesfinanzministerium - Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2015
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Monatsberichte/2016/11/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-6-Verfolgung-Steuerstraftaten-und-Steuerordnungswidrigkeiten-2015.html
Bußgeld- und Strafsachenstellen und die Steuerfahndung sind wichtige Instrumente der Finanzverwaltung, um eine gleichmäßige Besteuerung aller Steuerpflichtigen sicherzustellen.
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Die Beihilfestrafbarkeit von Bankmitarbeitern im Steuerstrafrecht - ein Problem der subjektiven Zurechnung? als Buch von Ferdinand Müller, Wirtschaftsstrafrecht als Buch von, Rechtsgrundlagen und Grenzen ungeschriebener Pflichten des Steuerberaters im…
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§ 370 AO Steuerhinterziehung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/AO/370.html
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche...