320 Ergebnisse für: 34c
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Maklerrecht - IHK Frankfurt am Main
http://www.frankfurt-main.ihk.de/branchen/immobilien/mustervertraege/maklerrecht/index.html
Immobilienmakler benötigen vor Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit eine behördliche Erlaubnis gemäß § 34c Gewerbeordnung. Wir geben eine Übersicht über das Verfahren.
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§ 34c EStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34c.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 34c GewO Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter,
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GewO&a=34c
(1) Wer gewerbsmäßig 1. den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen, 2.
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§ 34c GewO - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34c.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 34c GewO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34c.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 34c GewO Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger,... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gewo/34c.html
(1) 1 Wer gewerbsmäÃig 1. den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die...
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§ 32a EStG Einkommensteuertarif Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=32a
(1) Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt im Veranlagungszeitraum 2019 vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis
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§ 7 MaBV Ausnahmevorschrift Makler- und Bauträgerverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MaBV&a=7
(1) Gewerbetreibende im Sinne des § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a der Gewerbeordnung, die dem Auftraggeber Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu bestellen oder zu übertragen haben, sind von den
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§ 3 MaBV Besondere Sicherungspflichten für Bauträger Makler- und Bauträgerverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MaBV&a=3
(1) Der Gewerbetreibende darf in den Fällen des § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a der Gewerbeordnung, sofern dem Auftraggeber Eigentum an einem Grundstück übertragen oder ein Erbbaurecht bestellt oder übertragen werden
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Artikel 2 FinVermVEV Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung Verordnung zur Einführung einer
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2012+I+1006&a=2
Die Makler- und Bauträgerverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 1990 (BGBl. I S. 2479), die zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 22. Juni 2011 (BGBl. I S. 1126) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Die