69 Ergebnisse für: 340n
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Art 61 EGHGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/hgbeg/art_61.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 315a HGB Ergänzende Vorschriften für bestimmte Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=315a
(1) Mutterunternehmen (§ 290), die einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Absatz 7 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes durch von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen, haben im Konzernlagebericht
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§ 341e HGB Allgemeine Bilanzierungsgrundsätze Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=341e
(1) Versicherungsunternehmen haben versicherungstechnische Rückstellungen auch insoweit zu bilden, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den
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§ 317 HGB Gegenstand und Umfang der Prüfung Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=317
(1) In die Prüfung des Jahresabschlusses ist die Buchführung einzubeziehen. Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und sie ergänzende Bestimmungen
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§ 313 HGB Erläuterung der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Angaben zum
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=313
(1) In den Konzernanhang sind diejenigen Angaben aufzunehmen, die zu einzelnen Posten der Konzernbilanz oder der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben sind; diese Angaben sind in der Reihenfolge der einzelnen Posten der Konzernbilanz und der
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§ 289 HGB Inhalt des Lageberichts Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=289
(1) Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Er hat eine
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Art 66 EGHGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/hgbeg/art_66.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Änderungen CSR-RL-UG CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
https://www.buzer.de/gesetz/12471/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten, Synopse der einzelnen Fassungen
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Fassung Artikel 66 EGHGB a.F. bis 29.05.2009 (geändert durch Artikel 2 G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EGHGB+28.5.2009&a=66
Text Artikel 66 (neu) EGHGB a.F. in der Fassung vom 29.05.2009 (geändert durch Artikel 2 G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102)
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§ 245 HGB Unterzeichnung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/hgb/245.html
1 Der Jahresabschluà ist vom Kaufmann unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. 2 Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so haben sie...