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    https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__2.html

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    http://www.buzer.de/s1.htm?g=EnergieStG&a=2,50

    §§ 2, 50 EnergieStG Energiesteuergesetz

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    http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Energie/Grundsaetze-Besteuerung/Steuerhoehe/steuerhoehe_node.html

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    https://www.adac.de/infotestrat/tanken-kraftstoffe-und-antrieb/alternative-kraftstoffe/autogas/energiesteuerermaessigung.aspx

    Autofahrer schätzen den alternativen Antrieb aus guten Gründen: geringe Kraftstoffkosten, deutlich niedrigere Treibhausgas- und Schadstoffwerte und ein hohes Sicherheitsniveau der Fahrzeuge und ihrer Komponenten. Alles Wichtige zum Thema.

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    http://www.buzer.de/s1.htm?g=EnergieStG&a=2

    (1) Die Steuer beträgt 1. für 1.000 l Benzin der Unterpositionen 2710 12 41, 2710 12 45 und 2710 12 49 der Kombinierten Nomenklatur a) mit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 mg/kg 669,80 EUR, b) mit einem Schwefelgehalt von höchstens 10

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=EnergieStG&a=2

    (1) Die Steuer beträgt 1. für 1.000 l Benzin der Unterpositionen 2710 12 41, 2710 12 45 und 2710 12 49 der Kombinierten Nomenklatur a) mit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 mg/kg 669,80 EUR, b) mit einem Schwefelgehalt von höchstens 10

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    http://www.buzer.de/gesetz/7273/a143430.htm

    (1) Die Steuer beträgt 1. für 1.000 l Benzin der Unterpositionen 2710 12 41, 2710 12 45 und 2710 12 49 der Kombinierten Nomenklatur a) mit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 mg/kg 669,80 EUR, b) mit einem Schwefelgehalt von höchstens 10



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