124 Ergebnisse für: 316a
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§ 316a StGB Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/316a.html
(1) Wer zur Begehung eines Raubes (§§ 249 oder 250 ), eines räuberischen Diebstahls (§ 252 ) oder einer räuberischen Erpressung (§ 255 ) einen Angriff auf...
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§ 316a StGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__316a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 316a StGB Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/316a.html
(1) Wer zur Begehung eines Raubes (§§ 249 oder 250 ), eines räuberischen Diebstahls (§ 252 ) oder einer räuberischen Erpressung (§ 255 ) einen Angriff auf...
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§ 316a StGB Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/316a.html
(1) Wer zur Begehung eines Raubes (§§ 249 oder 250 ), eines räuberischen Diebstahls (§ 252 ) oder einer räuberischen Erpressung (§ 255 ) einen Angriff auf...
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BGH, 20.11.2003 - 4 StR 150/03 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt+49,+8
Informationen zu BGHSt 49, 8: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, Sonstiges
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§ 253 StGB Erpressung Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=253
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich
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§ 187 StGB Verleumdung Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=187
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet
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§ 186 StGB Üble Nachrede Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=186
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit
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§ 244 StGB Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=244
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer 1. einen Diebstahl begeht, bei dem er oder ein anderer Beteiligter a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, b) sonst ein Werkzeug oder
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§ 185 StGB Beleidigung Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=185
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.