124 Ergebnisse für: 316a

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    http://dejure.org/gesetze/StGB/316a.html

    (1) Wer zur Begehung eines Raubes (§§ 249 oder 250 ), eines räuberischen Diebstahls (§ 252 ) oder einer räuberischen Erpressung (§ 255 ) einen Angriff auf...

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    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__316a.html

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    https://dejure.org/gesetze/stgb/316a.html

    (1) Wer zur Begehung eines Raubes (§§ 249 oder 250 ), eines räuberischen Diebstahls (§ 252 ) oder einer räuberischen Erpressung (§ 255 ) einen Angriff auf...

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    https://dejure.org/gesetze/StGB/316a.html

    (1) Wer zur Begehung eines Raubes (§§ 249 oder 250 ), eines räuberischen Diebstahls (§ 252 ) oder einer räuberischen Erpressung (§ 255 ) einen Angriff auf...

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    http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt+49,+8

    Informationen zu BGHSt 49, 8: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, Sonstiges

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=253

    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=187

    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=186

    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=244

    (1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer 1. einen Diebstahl begeht, bei dem er oder ein anderer Beteiligter a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, b) sonst ein Werkzeug oder

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=185

    Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



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