141 Ergebnisse für: 315c
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§ 315e StGB Schienenbahnen im StraÃenverkehr - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/315e.html
Soweit Schienenbahnen am StraÃenverkehr teilnehmen, sind nur die Vorschriften zum Schutz des StraÃenverkehrs (§§ 315b und 315c ) anzuwenden. Fassung...
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§ 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb+13.10.2017&a=315c
(1) Wer im Straßenverkehr 1. ein Fahrzeug führt, obwohl er a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug
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§ 315c StGB Gefährdung des StraÃenverkehrs - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/315c.html
(1) Wer im StraÃenverkehr 1. ein Fahrzeug führt, obwohl er a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder b) infolge...
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§ 315c StGB Gefährdung des StraÃenverkehrs - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html
(1) Wer im StraÃenverkehr 1. ein Fahrzeug führt, obwohl er a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder b) infolge...
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§ 315c StGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315c.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Die Âkonkrete Gefahr i.S. der §§ 315c, 315b StGB - Burhoff online
http://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/VRR_2011_369.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 315d StGB Verbotene Kraftfahrzeugrennen Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=315d
(1) Wer im Straßenverkehr 1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt, 2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder 3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht
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§ 323a StGB Vollrausch Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=323a
(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine
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§ 315a HGB Ergänzende Vorschriften für bestimmte Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=315a
(1) Mutterunternehmen (§ 290), die einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Absatz 7 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes durch von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen, haben im Konzernlagebericht
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§ 24a StVG 0,5 Promille-Grenze Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stvg&a=24a
(1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem-