127 Ergebnisse für: 311a
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§§ 305 bis 311a BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=305-311a
§§ 305 bis 311a BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§§ 636, 280, 281, 283, 311a BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=636,280,281,283,311a
§§ 636, 280, 281, 283, 311a BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 311a BGB Leistungshindernis bei Vertragsschluss Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=311a
(1) Der Wirksamkeit eines Vertrags steht es nicht entgegen, dass der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten braucht und das Leistungshindernis schon bei Vertragsschluss vorliegt. (2) Der Gläubiger kann nach seiner Wahl Schadensersatz
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§ 311a BGB Leistungshindernis bei Vertragsschluss - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/311a.html
(1) Der Wirksamkeit eines Vertrags steht es nicht entgegen, dass der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten braucht und das Leistungshindernis...
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§ 311a BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__311a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 311a StPO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__311a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 284 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=284
Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Gläubiger Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte, es sei denn, deren Zweck wäre auch ohne die
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§ 283 BGB Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=283
Braucht der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen. § 281 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 5 findet entsprechende
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§ 280 BGB Schadensersatz wegen Pflichtverletzung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=280
(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. (2) Schadensersatz
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Chytraeus, Nathan (1543-1598): Poematum Nathanis Chytraei praeter sacra omnium libri septendecim.
http://www.uni-mannheim.de/mateo/camena/chytr1/te01.html
Keine Beschreibung vorhanden.