108 Ergebnisse für: 2wenn
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WSO: § 26 Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWSO-26
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Honecker Charisma - Google-Suche
https://www.google.de/search?sourceid=navclient&aq=&oq=Honecker+Charisma+&hl=de&ie=UTF-8&rlz=1T4RNTN_deDE366DE366&q=Honecker+Cha
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§ 8 JuSchG Jugendgefährdende Orte Jugendschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=JuSchG&a=8
Hält sich ein Kind oder eine jugendliche Person an einem Ort auf, an dem ihm oder ihr eine unmittelbare Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl droht, so hat die zuständige Behörde oder Stelle die zur Abwendung
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§ 36 EStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__36.html
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§ 202 VVG Auskunftspflicht des Versicherers; Schadensermittlungskosten - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vvg/202.html
1 Der Versicherer ist verpflichtet, auf Verlangen des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person Auskunft über und Einsicht in Gutachten oder...
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§ 14 BORA Zustellungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bora/14.html
1 Der Rechtsanwalt hat ordnungsgemäÃe Zustellungen von Gerichten, Behörden und Rechtsanwälten entgegenzunehmen und das Empfangsbekenntnis mit dem Datum...
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§ 2 ERVV Anforderungen an elektronische Dokumente Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ERVV&a=2
(1) Das elektronische Dokument ist in druckbarer, kopierbarer und, soweit technisch möglich, durchsuchbarer Form im Dateiformat PDF zu übermitteln. Wenn bildliche Darstellungen im Dateiformat PDF nicht verlustfrei wiedergegeben werden
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§§ 66 bis 70a BVG Bundesversorgungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BVG&a=66-70a
§§ 66 bis 70a BVG Bundesversorgungsgesetz
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§ 11 StPO Gerichtsstand bei Auslandstaten exterritorialer... - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StPO/11.html
(1) 1 Deutsche, die das Recht der Exterritorialität genieÃen, sowie die im Ausland angestellten Beamten des Bundes oder eines deutschen Landes behalten...
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§ 13 PStG Prüfung der Ehevoraussetzungen Personenstandsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=pstg&a=13
(1) Das Standesamt, bei dem die Eheschließung angemeldet ist, hat zu prüfen, ob der Eheschließung ein Hindernis entgegensteht. Reichen die nach § 12 Abs. 2 vorgelegten Urkunden nicht aus, so haben die Eheschließenden weitere