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FGG - Einzelnorm
http://wayback.archive.org/web/20071012070020/http://www.gesetze-im-internet.de/fgg/__69d.html
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BayWaldG: Art. 10 Schutzwald - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWaldG-10
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BayEUG: Art. 118 Schulzwang - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-118
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§§ 98, 109 SGB XII Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BXII&a=98,109
§§ 98, 109 SGB XII Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe
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§ 330 FamFG Aufhebung der Unterbringung Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=330
Die Genehmigung oder Anordnung der Unterbringungsmaßnahme ist aufzuheben, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen. Vor der Aufhebung einer Unterbringungsmaßnahme nach § 312 Nummer 4 soll das Gericht die zuständige Behörde
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§ 12a ArbGG Kostentragungspflicht Arbeitsgerichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ArbGG&a=12a
(1) In Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozeßbevollmächtigten oder Beistands. Vor
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§ 74 BNatSchG Übergangs- und Überleitungsregelungen Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=74
(1) Vor dem 1. März 2010 begonnene Verfahren zur Anerkennung von Vereinen sind zu Ende zu führen 1. durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit nach § 59 des Bundesnaturschutzgesetzes in der bis zum
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§ 13 BNotO Bundesnotarordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNotO&a=13
(1) Nach Aushändigung der Bestallungsurkunde hat der Notar folgenden Eid zu leisten "Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Notars
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§ 326 FamFG Zuführung zur Unterbringung; Verbringung zu einem... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/FamFG/326.html
(1) Die zuständige Behörde hat den Betreuer oder den Bevollmächtigten im Sinne des § 1896 Abs. 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf deren Wunsch bei...