176 Ergebnisse für: 2hat
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§ 128 VAG Treuhänder für das Sicherungsvermögen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/VAG/128.html
(1) 1 Zur Ãberwachung des Sicherungsvermögens für die Lebensversicherung, die Krankenversicherung der in § 146 genannten Art, die private...
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§ 21 VVG Ausübung der Rechte des Versicherers - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/VVG2008/21.html
(1) 1 Der Versicherer muss die ihm nach § 19 Abs. 2 bis 4 zustehenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. 2 Die Frist beginnt mit dem...
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§ 21 VVG Ausübung der Rechte des Versicherers - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/VVG/21.html
(1) 1 Der Versicherer muss die ihm nach § 19 Abs. 2 bis 4 zustehenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. 2 Die Frist beginnt mit dem...
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§ 37a EStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__37a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 3 BtBG Betreuungsbehördengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BtBG&a=3
(1) Örtlich zuständig ist diejenige Behörde, in deren Bezirk der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat der Betroffene im Geltungsbereich dieses Gesetzes keinen gewöhnlichen Aufenthalt, ist ein solcher nicht
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§ 180 BGB Einseitiges Rechtsgeschäft Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=180
Bei einem einseitigen Rechtsgeschäft ist Vertretung ohne Vertretungsmacht unzulässig. Hat jedoch derjenige, welchem gegenüber ein solches Rechtsgeschäft vorzunehmen war, die von dem Vertreter behauptete Vertretungsmacht bei der
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§§ 323, 280, 281 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=323,280,281
§§ 323, 280, 281 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 6 UKlaG Zuständigkeit Unterlassungsklagengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=UKlaG&a=6
(1) Für Klagen nach diesem Gesetz ist das Landgericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seine gewerbliche Niederlassung oder in Ermangelung einer solchen seinen Wohnsitz hat. Hat der Beklagte im Inland weder eine
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§ 37b EStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__37b.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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GO: Art. 26 Inkrafttreten; Ausfertigung und Bekanntmachung - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-26
Keine Beschreibung vorhanden.