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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=232

    (1) Eine Pensionskasse ist ein rechtlich selbständiges Lebensversicherungsunternehmen, dessen Zweck die Absicherung wegfallenden Erwerbseinkommens wegen Alters, Invalidität oder Todes ist und das 1. das Versicherungsgeschäft im Wege des

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=193

    Die Satzung hat zu bestimmen, dass zur Deckung eines außergewöhnlichen Verlusts aus dem Geschäftsbetrieb eine Rücklage (Verlustrücklage, Reservefonds) zu bilden ist, welche Beträge jährlich zurückzulegen sind und

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=VAG&a=232

    (1) Eine Pensionskasse ist ein rechtlich selbständiges Lebensversicherungsunternehmen, dessen Zweck die Absicherung wegfallenden Erwerbseinkommens wegen Alters, Invalidität oder Todes ist und das 1. das Versicherungsgeschäft im Wege des

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=210

    (1) Für Vereine, die bestimmungsgemäß einen sachlich, örtlich oder dem Personenkreis nach eng begrenzten Wirkungskreis haben (kleinere Vereine), gelten von den Vorschriften dieses Kapitels nur die §§ 171 und 172 Satz 2,

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=233

    (1) Pensionskassen können mit Genehmigung der Bundesanstalt reguliert werden (regulierte Pensionskassen). Den Antrag, reguliert zu werden, können stellen 1. Pensionskassen in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, wenn a)

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=178

    (1) In der Satzung ist vorzusehen, dass ein Gründungsstock gebildet wird, der die Kosten der Vereinserrichtung zu decken sowie als Gewähr- und Betriebsstock zu dienen hat. Die Satzung soll die Bedingungen enthalten, unter denen der

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=214

    (1) In die Ermittlung der Eigenmittel gehen ein 1. bei Aktiengesellschaften das eingezahlte Grundkapital abzüglich des Betrags der eigenen Aktien, bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit der eingezahlte Gründungsstock, bei

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=125

    (1) Der Vorstand eines Erstversicherungsunternehmens hat schon im Laufe des Geschäftsjahres Beträge in solcher Höhe dem Sicherungsvermögen zuzuführen und vorschriftsmäßig anzulegen, wie es dem voraussichtlichen

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=Versicherungsaufsichtsgesetzes&f=1

    VAG Versicherungsaufsichtsgesetz

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+%C3%BCber+die+Beaufsichtigung+der+Versicherungsunternehmen&f=1

    VAG Versicherungsaufsichtsgesetz



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