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Formal unzulässig, in der Sache unbegründet | NZZ
http://www.nzz.ch/nachrichten/kultur/aktuell/brunners_argumentation_absurd__1.1291115.html
Der Sonderbundesanwalt ist im Verfahren um die Aufhebung der parlamentarischen Immunität von SVP-Präsident Toni Brunner korrekt vorgegangen. Das Bundesstrafgericht bezeichnete eine Beschwerde Brunners als formal unzulässig und in der Sache unbegründet.