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§ 5 StrlSchG Sonstige Begriffsbestimmungen Strahlenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StrlSchG&a=5
(1) Abfälle Alle Stoffe und Gegenstände, die Abfälle im Sinne des § 3 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind, einschließlich der Abfälle, die nach § 2 Absatz 2 Nummer 1 bis 4 oder 7 bis 15 des
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§ 5 StrlSchG Sonstige Begriffsbestimmungen Strahlenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Strahlenschutzgesetz&a=5
(1) Abfälle Alle Stoffe und Gegenstände, die Abfälle im Sinne des § 3 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind, einschließlich der Abfälle, die nach § 2 Absatz 2 Nummer 1 bis 4 oder 7 bis 15 des