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§ 1 AStG Berichtigung von Einkünften Außensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AStG&a=1
(1) Werden Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland mit einer ihm nahe stehenden Person dadurch gemindert, dass er seiner Einkünfteermittlung andere Bedingungen, insbesondere Preise (Verrechnungspreise),