9 Ergebnisse für: 11.1.10
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Internetauftritt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - Gesundheit und Soziales - Datenschutz bei der Verordnung von Heil- und Hilfsmittel
http://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Themen/Gesundheit_Soziales/KrankenkassenArtikel/Heil-%20und%20Hilfsmittel.html?nn=5315668
Versicherte von gesetzlichen Krankenkassen haben Anspruch auf Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln. Benötigt ein gesetzlich Versicherter Heil- oder Hilfsmittel, werden diese vom Arzt verordnet. Dabei ist der Arzt dafür verantwortlich, die Verordnung…
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USP: Änderung der Betriebsart im Gastgewerbe
https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/brancheninformationen/gastronomie_und_tourismus/gastgewerbe_betriebsart/341
USP.gv.at – Unternehmensserviceportal
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USP: Änderung der Betriebsart im Gastgewerbe
https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/brancheninformationen/gastronomie_und_tourismus/gastgewerbe_betriebsart/34186.html
USP.gv.at – Unternehmensserviceportal
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EPIC TRAILER - Pee-Wee's Big XXX Adventure (A Porn Parody) - YouTube
https://www.youtube.com/watch?v=bQVI8KAK200
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Anlage 13 FeV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_13.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Fassung Anlage 13 FeV a.F. bis 13.10.2017 (geändert durch Artikel 2 G. v. 30.09.2017 BGBl. I S. 3532)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=fev+13.10.2017&a=anlage+13
Text Anlage 13 FeV a.F. Fahrerlaubnis-Verordnung in der Fassung vom 13.10.2017 (geändert durch Artikel 2 G. v. 30.09.2017 BGBl. I S. 3532)
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Anlage 13 FeV (zu § 40 ) Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu
http://www.buzer.de/gesetz/9545/a169240.htm
Im Fahreignungsregister sind nachfolgende Entscheidungen zu speichern und im Fahreignungs-Bewertungssystem wie folgt zu bewerten 1. mit drei Punkten folgende Straftaten, soweit die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre angeordnet worden
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Anlage 13 FeV (zu § 40 ) Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu
https://www.buzer.de/s1.htm?g=fev&a=Anlage+13
Im Fahreignungsregister sind nachfolgende Entscheidungen zu speichern und im Fahreignungs-Bewertungssystem wie folgt zu bewerten 1. mit drei Punkten folgende Straftaten, soweit die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre angeordnet worden
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Anlage 13 FeV (zu § 40 ) Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FeV&a=Anlage+13
Im Fahreignungsregister sind nachfolgende Entscheidungen zu speichern und im Fahreignungs-Bewertungssystem wie folgt zu bewerten 1. mit drei Punkten folgende Straftaten, soweit die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre angeordnet worden