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Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14.07.2011 - 1 ME 76/11 - openJur
http://openjur.de/u/327074.html
Das Maß der baurechtlich gebotenen Rücksichtnahme erhöht sich nicht wegen der besonderen Empfindlichkeit eines Betriebs Umwelteinwirkungen gegenüber.