486 Ergebnisse für: bundesteilhabegesetz
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§ 60a SGB XII Sonderregelungen zum Einsatz von Vermögen Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)
http://www.buzer.de/gesetz/3415/a203296.htm
Bis zum 31. Dezember 2019 gilt für Personen, die Leistungen nach diesem Kapitel erhalten, ein zusätzlicher Betrag von bis zu 25.000 Euro für die Lebensführung und die Alterssicherung im Sinne von § 90 Absatz 3 Satz 2 als
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§ 66a SGB XII Sonderregelungen zum Einsatz von Vermögen Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)
http://www.buzer.de/gesetz/3415/a203297.htm
Für Personen, die Leistungen nach diesem Kapitel erhalten, gilt ein zusätzlicher Betrag von bis zu 25.000 Euro für die Lebensführung und die Alterssicherung im Sinne von § 90 Absatz 3 Satz 2 als angemessen, sofern dieser Betrag
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Elektronische Zeitschrift Schattenblick - Poolliste: PANNWITZBLICK - PRESSE
http://www.schattenblick.de/infopool/pannwitz/ip_pannwitz_presse_meldung.shtml
Elektronische Zeitschrift SCHATTENBLICK - Presse
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Der Paritätische Gesamtverband - Armutsbericht
http://www.armutsatlas.de/
Keine Beschreibung vorhanden.
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einfach teilhaben - Startseite
http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Home/stds_node.html
Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung
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§ 32 BetrVG Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=32
Die Schwerbehindertenvertretung (§ 177 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) kann an allen Sitzungen des Betriebsrats beratend teilnehmen.
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ForseA - Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.
http://www.forsea.de/
Unsere Aufgaben: Assistenzberatung, Behindertenpolitik, Bürgerrechtspolitik, Ãffentlichkeitsarbeit
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Inklusion geht nur gemeinsam. - Stiftung Nieder-Ramstädter Diakonie
https://www.nrd.de
Keine Beschreibung vorhanden.
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