78 Ergebnisse für: signaturverordnung
-
Kartenleser von Kobil gehackt | heise online
http://www.heise.de/security/meldung/Kartenleser-von-Kobil-gehackt-1013021.html
Eine Schwachstelle in Kartenlesegeräten ermöglicht es, eine manipulierte Firmware zu installieren. Angreifer könnten so die etwa bei Transaktionen eingesetzte PIN auslesen oder gefälschte Daten auf dem Display anzeigen.
-
Transparenzportal Bremen - Bremisches Gesetz über die Verkündung von Gesetzen, Rechtsverordnungen und anderen Vorschriften (Bremisches Verkündungsgesetz) vom 18. September 2012
http://transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.70438.de&asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_if
Bremisches Gesetz über die Verkündung von Gesetzen, Rechtsverordnungen und anderen Vorschriften (Bremisches Verkündungsgesetz) vom 18. September 2012. Bremisches Verkündungsgesetz
-
Transparenzportal Bremen - Bremisches Gesetz über die Verkündung von Gesetzen, Rechtsverordnungen und anderen Vorschriften (Bremisches Verkündungsgesetz) vom 18. September 2012
http://transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.70438.de&asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d#jlr-VerkGBRrahmen
Bremisches Gesetz über die Verkündung von Gesetzen, Rechtsverordnungen und anderen Vorschriften (Bremisches Verkündungsgesetz) vom 18. September 2012. Bremisches Verkündungsgesetz
-
RIS - Zustelldiensteverordnung - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 29.05.2019
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004204
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 15 SigG Freiwillige Akkreditierung von Zertifizierungsdiensteanbietern Signaturgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SigG&a=15
(1) Zertifizierungsdiensteanbieter können sich auf Antrag von der zuständigen Behörde akkreditieren lassen; die zuständige Behörde kann sich bei der Akkreditierung privater Stellen bedienen. Die Akkreditierung ist zu erteilen,
-
§ 17 SigG Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen Signaturgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SigG&a=17
(1) Für die Speicherung von Signaturschlüsseln sowie für die Erzeugung qualifizierter elektronischer Signaturen sind sichere Signaturerstellungseinheiten einzusetzen, die Fälschungen der Signaturen und Verfälschungen signierter
-
§ 17 SigG Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen Signaturgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=sigg_2001&a=17
(1) Für die Speicherung von Signaturschlüsseln sowie für die Erzeugung qualifizierter elektronischer Signaturen sind sichere Signaturerstellungseinheiten einzusetzen, die Fälschungen der Signaturen und Verfälschungen signierter
-
§ 2 SigG Begriffsbestimmungen Signaturgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SigG_2001&a=2
Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. "elektronische Signaturen" Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind und die zur Authentifizierung dienen, 2. "fortgeschrittene
-
§ 2 SigG Begriffsbestimmungen Signaturgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SigG&a=2
Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. "elektronische Signaturen" Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind und die zur Authentifizierung dienen, 2. "fortgeschrittene
-
§ 2 SigG Begriffsbestimmungen Signaturgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=sigg_2001&a=2
Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. "elektronische Signaturen" Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind und die zur Authentifizierung dienen, 2. "fortgeschrittene