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Bratsche1,199 Ergebnisse für: bnatschg
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§ 44 BNatSchG Vorschriften für besonders geschützte und... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BNatSchG/44.html
(1) Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre...
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§ 3 BNatSchG Biotopverbund Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG+2002&a=3
(1) Die Länder schaffen ein Netz verbundener Biotope (Biotopverbund), das mindestens 10 Prozent der Landesfläche umfassen soll. Der Biotopverbund soll länderübergreifend erfolgen. Die Länder stimmen sich hierzu untereinander ab.
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§ 5 BNatSchG Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=5
(1) Bei Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist die besondere Bedeutung einer natur- und landschaftsverträglichen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft für die Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft zu
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§ 7 BNatSchG Begriffsbestimmungen Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=7
(1) Für dieses Gesetz gelten folgende Begriffsbestimmungen 1. biologische Vielfalt die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten einschließlich der innerartlichen Vielfalt sowie die Vielfalt an Formen von Lebensgemeinschaften und Biotopen; 2.
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§ 64 BNatSchG Rechtsbehelfe Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=64
(1) Eine anerkannte Naturschutzvereinigung kann, soweit § 1 Absatz 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes nicht entgegensteht, ohne in eigenen Rechten verletzt zu sein, Rechtsbehelfe nach Maßgabe der Verwaltungsgerichtsordnung einlegen gegen
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§ 63 BNatSchG Mitwirkungsrechte Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=63
(1) Einer nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vom Bund anerkannten Vereinigung, die nach ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördert (anerkannte
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§ 46 BNatSchG Nachweispflicht Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=46
(1) Diejenige Person, die 1. lebende Tiere oder Pflanzen der besonders geschützten Arten, ihre lebenden oder toten Entwicklungsformen oder im Wesentlichen vollständig erhaltene tote Tiere oder Pflanzen der besonders geschützten Arten 2.
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§ 10 BNatSchG Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bnatschg&a=10
(1) Die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden für den Bereich eines Landes im Landschaftsprogramm oder für Teile des Landes in
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§ 30 BNatSchG Gesetzlich geschützte Biotope Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=30
(1) Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, werden gesetzlich geschützt (allgemeiner Grundsatz). (2) Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung
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§ 16 BNatSchG Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=16
(1) Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die im Hinblick auf zu erwartende Eingriffe durchgeführt worden sind, sind als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen anzuerkennen, soweit 1. die Voraussetzungen des § 15 Absatz 2