103 Ergebnisse für: beschäftigungsverordnung
-
§ 12 BeschVerfV Zuständigkeit Beschäftigungsverfahrensverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=beschverfv&a=12
(1) Die Entscheidung über die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung trifft die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Ort der Beschäftigung der betreffenden Person liegt. Als Beschäftigungsort gilt der Ort, an dem sich
-
§ 1 UhVorschG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/__1.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 9 BeschVerfV (aufgehoben) Beschäftigungsverfahrensverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=beschverfv&a=9
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche
-
Artikel 5 HQRLUmsG Änderung von Verordnungen Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2012+I+1224&a=5
(1) Die Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 26 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. In der Inhaltsübersicht
-
BMI - Alle Meldungen - Bundeskabinett beschließt Entwurf eines Integrationsgesetzes
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2016/05/meseberg-kabinettsbeschluss-integrationsgesetz.html;jsessionid=9EE708E33DD10644FBE097610FF3F277.2_cid373
Grundsatz des Förderns und Forderns wird gestärkt
-
BMI - Alle Meldungen - Bundeskabinett beschließt Entwurf eines Integrationsgesetzes
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2016/05/meseberg-kabinettsbeschluss-integrationsgesetz.html;jsessionid=9EE708
Grundsatz des Förderns und Forderns wird gestärkt
-
§ 1 AÜG Arbeitnehmerüberlassung, Erlaubnispflicht Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=A%C3%9CG&a=1
(1) Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüberlassung) wollen, bedürfen der Erlaubnis. Arbeitnehmer
-
§ 8 BeschVerfV Familienangehörige von Fachkräften Beschäftigungsverfahrensverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=beschverfv&a=8
Die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung wird ohne Prüfung nach § 39 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes Familienangehörigen eines Ausländers, der nach § 31 Satz 1 Nummer 1 der
-
§ 1 BEEG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__1.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Verwaltungsführer Berlin - Dienstleistungen - Aufenthalt zum Zweck der Teilnahme am Working-Holiday- oder Youth-Mobility-Programm - Standort
https://web.archive.org/web/20130125115954/http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/dienstleistung/305265/standort/121885/
Keine Beschreibung vorhanden.