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§ 276 BGB Verantwortlichkeit des Schuldners - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/276.html
(1) 1 Der Schuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, wenn eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem sonstigen Inhalt des...
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§ 771 BGB Einrede der Vorausklage - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/771.html
1 Der Bürge kann die Befriedigung des Gläubigers verweigern, solange nicht der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner ohne Erfolg...
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§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/634.html
Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1....
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§ 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer...
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§ 442 BGB Kenntnis des Käufers - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/442.html
(1) 1 Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. 2 Ist dem Käufer ein Mangel infolge...
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Historisches Ortslexikon : Erweiterte Suche : LAGIS Hessen
https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/ol/id/532003020
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 276 BGB Verantwortlichkeit des Schuldners - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/276.html
(1) 1 Der Schuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, wenn eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem sonstigen Inhalt des...
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§ 633 BGB Sach- und Rechtsmangel - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/633.html
(1) Der Unternehmer hat dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) 1 Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die...
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§ 632 BGB Vergütung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/632.html
(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. (2) Ist...
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§ 276 BGB Verantwortlichkeit des Schuldners - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/276.html
(1) 1 Der Schuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, wenn eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem sonstigen Inhalt des...