372 Ergebnisse für: 2557
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Artikel 2 SGBXIIuaÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch Gesetz zur Änderung des Zwölften
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2557&a=2
Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch Arbeitsförderung (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2424) geändert worden ist, wird wie folgt
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§ 55 BAföG Statistik Bundesausbildungsförderungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BAf%C3%B6G&a=55
(1) Über die Ausbildungsförderung nach diesem Gesetz wird eine Bundesstatistik durchgeführt. (2) Die Statistik erfaßt jährlich für das vorausgegangene Kalenderjahr für jeden geförderten Auszubildenden folgende
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§ 330d StGB Begriffsbestimmungen - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/330d.html
(1) Im Sinne dieses Abschnitts ist 1. ein Gewässer: ein oberirdisches Gewässer, das Grundwasser und das Meer; 2. eine kerntechnische Anlage: eine Anlage zur...
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Kunststoffe: Gymnasium Oberstufe - Chemie
http://www.abfrager.de/gymnasium/oberstufe/chemie/leistungskurs/kunststoffe.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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Stadt verleiht künftig Hubert-Beck-Preis » Nachrichten und Bilder
http://remszeitung.de/2012/5/29/stadt-verleiht-kuenftig-hubert-beck-preis/
Den Preis gibt es schon, jetzt erhält er einen Namen: Hubert-Beck-Preis. Er wird alle zwei Jahre im Rahmen des Festivals Europäische Kirchenmusik...
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Category:Economy of Thailand – Wikimedia Commons
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Economy_of_Thailand?uselang=de
Keine Beschreibung vorhanden.
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Fred Stauffer | Saner Fondation
http://www.fondation-saner.ch/de/ausstellungen/vergangene-ausstellung/fred-stauffer/
Fred Stauffer
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ZDB-Katalog - Detailnachweis: Hannoversche Zeitung
https://zdb-katalog.de/list.xhtml?t=622737-5&key=zdb
ZDB Zeitschriftendatenbank
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§ 29 BAföG Freibeträge vom Vermögen Bundesausbildungsförderungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BAf%C3%B6G&a=29
(1) Von dem Vermögen bleiben anrechnungsfrei 1. für den Auszubildenden selbst 7.500 Euro, 2. für den Ehegatten oder Lebenspartner des Auszubildenden 2.100 Euro, 3. für jedes Kind des Auszubildenden 2.100 Euro. Maßgebend sind die
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