119 Ergebnisse für: jarbschg
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Urlaub • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/urlaub.html
Lexikon Online ᐅUrlaub: Bezahlte Freistellung zur Wiederherstellung und zum Erhalt der Arbeitskraft. Gesetzlich geregelt ist dies im Bundesurlaubsgesetz.
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§ 184e StGB Veranstaltung und Besuch kinder- und jugendpornographischer Darbietungen Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=184e
(1) Nach § 184b Absatz 1 wird auch bestraft, wer eine kinderpornographische Darbietung veranstaltet. Nach § 184c Absatz 1 wird auch bestraft, wer eine jugendpornographische Darbietung veranstaltet. (2) Nach § 184b Absatz 3 wird auch
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§ 3 SeeArbG Besatzungsmitglieder Seearbeitsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SeeArbG&a=3
(1) Seeleute im Sinne dieses Gesetzes sind alle Personen, die an Bord des Schiffes tätig sind, unabhängig davon, ob sie vom Reeder oder einer anderen Person beschäftigt werden oder als Selbständige tätig sind, einschließlich
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Integrationsämter - Abkürzungen
https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon-Abkuerzungen/162c/
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 180a StGB Ausbeutung von Prostituierten Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=180a
(1) Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Personen der Prostitution nachgehen und in dem diese in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
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Landesrecht BW AzUVO | Landesnorm Baden-Württemberg | Gesamtausgabe | Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit, den Urlaub, den Mutterschutz, die Elternzeit, die Pflegezeiten und den Arbeitsschutz der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter (Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung - AzUVO) vom 29. November 2005 | gültig ab: 01.01.2006
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=MuSchBV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true
Recherche juristischer Informationen
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Handbuch Jugendschutz - Definitionen, alphabetische Übersicht
http://www.handbuch-jugendschutz.de/
Keine Beschreibung vorhanden.
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Artikel 3 EUBekSexAusbKindUG Folgeänderungen Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2008+I+2149&a=3
(1) In § 15 Abs. 2 Nr. 1 und § 18 Abs. 2 Nr. 2 und 4 sowie Abs. 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476), das zuletzt durch das Gesetz vom 24. Juni 2008 (BGBl. I S. 1075) geändert worden ist, wird
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Handbuch Jugendschutz - Definitionen, alphabetische Übersicht
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Keine Beschreibung vorhanden.
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