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§ 31 OWiG Verfolgungsverjährung Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=31
(1) Durch die Verjährung werden die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Anordnung von Nebenfolgen ausgeschlossen. § 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt. (2) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz
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§ 98 BetrVG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__98.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 130 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=owig_1968+01.07.2017&a=130
(1) Wer als Inhaber eines Betriebes oder Unternehmens vorsätzlich oder fahrlässig die Aufsichtsmaßnahmen unterläßt, die erforderlich sind, um in dem Betrieb oder Unternehmen Zuwiderhandlungen gegen Pflichten zu verhindern, die
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§ 78 StGB Verjährungsfrist - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/78.html
(1) 1 Die Verjährung schlieÃt die Ahndung der Tat und die Anordnung von MaÃnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) aus. 2 § 76a Absatz 2 bleibt unberührt. (2) Verbrechen...
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§ 78 StGB Verjährungsfrist - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/78.html
(1) 1 Die Verjährung schlieÃt die Ahndung der Tat und die Anordnung von MaÃnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) aus. 2 § 76a Absatz 2 bleibt unberührt. (2) Verbrechen...
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§ 78 StGB Verjährungsfrist - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/78.html
(1) 1 Die Verjährung schlieÃt die Ahndung der Tat und die Anordnung von MaÃnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) aus. 2 § 76a Absatz 2 bleibt unberührt. (2) Verbrechen...
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Art 315a EGStGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stgbeg/art_315a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 130 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=130
(1) Wer als Inhaber eines Betriebes oder Unternehmens vorsätzlich oder fahrlässig die Aufsichtsmaßnahmen unterläßt, die erforderlich sind, um in dem Betrieb oder Unternehmen Zuwiderhandlungen gegen Pflichten zu verhindern, die
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§ 17 OWiG Höhe der GeldbuÃe - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/OWiG/17.html
(1) Die GeldbuÃe beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro. (2) Droht das Gesetz für...
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