5,066 Ergebnisse für: Notar
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§ 13 BNotO Bundesnotarordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNotO&a=13
(1) Nach Aushändigung der Bestallungsurkunde hat der Notar folgenden Eid zu leisten "Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Notars
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§ 14 BNotO Bundesnotarordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNotO&a=14
(1) Der Notar hat sein Amt getreu seinem Eide zu verwalten. Er ist nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten. (2) Er hat seine Amtstätigkeit zu versagen, wenn sie mit seinen Amtspflichten
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Wirtschaftsprüferfusion von Röver Brönner Suasat und Mazars - manager magazin
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/wirtschaftsprueferfusion-von-roever-broenner-suasat-und-mazars-a-1029577.html
Bis Ende vorvergangener Woche dauerten die Verhandlungen, anschließend wurde abgestimmt, den vergangenen Freitag verbrachten die Unterhändler beim Notar. Am frühen Nachmittag rechtzeitig vor dem Wochenende, war schließlich der Zusammenschluss dann...
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Kapitel 1 des Buches: Der Notar in der Falle von Jeremias Gotthelf | Projekt Gutenberg
http://gutenberg.spiegel.de/buch/2498/1
Kleine Städtchen sind in der Regel ganz allerliebst. Gewöhnlich liegen sie an einem Bache, dem es so wohl im Städtchen ist, daß man nicht w
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Notar Dr. Philipp Freiherr von Hoyenberg — Wuppertal
https://www.hoyenberg.de/notar
Lebenslauf des Wuppertaler Notars Dr. Philipp Freiherr von Hoyenberg, Wuppertal.
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§ 4 BeurkG Ablehnung der Beurkundung Beurkundungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BeurkG&a=4
Der Notar soll die Beurkundung ablehnen, wenn sie mit seinen Amtspflichten nicht vereinbar wäre, insbesondere wenn seine Mitwirkung bei Handlungen verlangt wird, mit denen erkennbar unerlaubte oder unredliche Zwecke verfolgt werden.
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§ 174 ZPO Zustellung gegen Empfangsbekenntnis oder automatisierte Eingangsbestätigung Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=174
(1) Ein Schriftstück kann an einen Anwalt, einen Notar, einen Gerichtsvollzieher, einen Steuerberater oder an eine sonstige Person, bei der auf Grund ihres Berufes von einer erhöhten Zuverlässigkeit ausgegangen werden kann, eine
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§ 17 BeurkG Grundsatz Beurkundungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BeurkG&a=17
(1) Der Notar soll den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt klären, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift wiedergeben. Dabei
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Dr. Ludwig Jörder als Westfalenhalle-Geschäftsführer nach 26 Jahren verabschiedet - Dortmund - derwesten.de
https://www.derwesten.de/staedte/dortmund/dr-ludwig-joerder-als-westfalenhalle-geschaeftsfuehrer-nach-26-jahren-verabschiedet-id4842208.html
Am 4. Juli fand die Verabschiedung von Dr. Ludwig Jörder, Hauptgeschäftsführer der Westfalenhallen Dortmund GmbH, im Goldsaal des Kongresszentrums statt. Im November 1985 hatte Dr. Jörder, zuvor Rechtsanwalt und Notar, seinen Dienst bei den Westfalenhallen…
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Die private Homepage von Prof. Dr. Heribert Heckschen
http://www.heckschen.de
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