101 Ergebnisse für: 24.03.1997
-
§ 142 SGB III Anwartschaftszeit Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIII&a=142
(1) Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist (§ 143) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Zeiten, die vor dem Tag liegen, an dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen des
-
§§ 44 bis 46 SGB III Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIII&a=44-46
§§ 44 bis 46 SGB III Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung
-
§ 55 SGB IX Unterstützte Beschäftigung Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=sgb_9&a=55
(1) Ziel der Unterstützten Beschäftigung ist es, Leistungsberechtigten mit besonderem Unterstützungsbedarf eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen und zu erhalten.
-
§ 110 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=110
(1) Die Entscheidung über die Entschädigungspflicht für einen Vermögensschaden, der durch eine Verfolgungsmaßnahme im Bußgeldverfahren verursacht worden ist (§ 8 des Gesetzes über die Entschädigung für
-
§ 18 SGB III Langzeitarbeitslose Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIII&a=18
(1) Langzeitarbeitslose sind Arbeitslose, die ein Jahr und länger arbeitslos sind. Die Teilnahme an einer Maßnahme nach § 45 sowie Zeiten einer Erkrankung oder sonstiger Nicht-Erwerbstätigkeit bis zu sechs Wochen unterbrechen die
-
§ 159 SGB III Ruhen bei Sperrzeit Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIII&a=159
(1) Hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn 1. die oder der
-
Öffentlicher Friede ? (Strafrecht) - frag-einen-anwalt.de
http://www.frag-einen-anwalt.de/Oeffentlicher-Friede-__f167916.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 29 SGB IX Persönliches Budget Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=29
(1) Auf Antrag der Leistungsberechtigten werden Leistungen zur Teilhabe durch die Leistungsform eines Persönlichen Budgets ausgeführt, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu
-
Blauensteiner.de - Eine kleine Historie von 42 V
http://blauensteiner.de/?history42v/42hist-de.htm
Eine kleine Historie von 42 V
-
§§ 35 bis 39 SGB III Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIII&a=35-39
§§ 35 bis 39 SGB III Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung