334 Ergebnisse für: 11.08.2009
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§ 89 SchRegO Schiffsregisterordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SchRegO&a=89
(1) Über Beschwerden entscheidet bei den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof ein Zivilsenat. (2) Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen sind entsprechend
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Iran: Opposition spricht von 69 Getöteten | tagesschau.de
https://web.archive.org/web/20090813220131/http://www.tagesschau.de:80/ausland/iranopferzahlen100.html
Bei den Protesten im Iran hat es möglicherweise deutlich mehr Tote gegeben als bislang eingeräumt: Ein Vertrauter von Oppositionsführer Mussawi übergab den Behörden eine Liste mit den Namen von 69 Toten - bislang war offiziell von 26 Opfern die Rede.…
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Artikel 67 1. BMJBBG Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung Erstes Gesetz über die
http://www.buzer.de/gesetz/7172/a142157.htm
(312-1) Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2005
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HDJ bis Hisbollah | Blick nach Rechts
http://www.bnr.de/content/hdj-bis-hisbollah
Keine Beschreibung vorhanden.
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Ascensión al Sasso di Bosconero (2.468). Dolomitas - YouTube
https://www.youtube.com/watch?v=M4FToXsRKsU
Ascensión al Sasso di Bosconero por su vía normal, desde el Lago di Potesiei
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Artikel 8 GleichberG Übergangs- und Schlußvorschriften Gleichberechtigungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GleichberG&a=8
I. Übergangsvorschriften 1. Die persönlichen Rechtsbeziehungen der Ehegatten zueinander, insbesondere die gegenseitige Unterhaltspflicht, bestimmen sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes, auch wenn die Ehe vor seinem Inkrafttreten
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Art. 237 EGBGB Bestandsschutz, AusschluÃfrist - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/EGBGB/237.html
§ 1 Bestandsschutz (1) Fehler bei dem Ankauf, der Enteignung oder der sonstigen Ãberführung eines Grundstücks oder selbständigen Gebäudeeigentums in...
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§ 81 GBO Grundbuchordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GBO&a=81
(1) Über Beschwerden entscheidet bei den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof ein Zivilsenat. (2) Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen sind entsprechend
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Personen der deutschen Demokratiegeschichte: Franz Sausen (1810-1866) - demokratiegeschichte.eu
http://www.demokratiegeschichte.eu/index.php?id=311
Keine Beschreibung vorhanden.
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FREIES WORT | CDU bangt um Sicherheit von Zeca Schall
https://web.archive.org/web/20090814190336/http://www.freies-wort.de/nachrichten/thueringen/seite3thueringenfw/art2402,1015391
Erfurt/Hildburghausen - Die Thüringer CDU bangt nach Drohungen der NPD um die Sicherheit ihres dunkelhäutigen Mitglieds Zeca Schall. In einer Pressemitteilung hatte die NPD ein Gespräch mit dem gebürtigen Angolaner angekündigt, bei dem sie ihn "zur…