179 Ergebnisse für: wirtschaftsprüferordnung
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§ 126 BGB Schriftform Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=126
(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. (2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung
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§ 11 BGebG Gebührenarten Bundesgebührengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgebg&a=11
Die Gebühren sind wie folgt zu bestimmen 1. durch feste Sätze (Festgebühren), 2. nach dem Zeitaufwand für die individuell zurechenbare öffentliche Leistung (Zeitgebühren) oder 3. durch Rahmensätze (Rahmengebühren).
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§ 132 GVG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__132.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 43 WiPrO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/wipro/__43.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 78a StGB Beginn - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/78a.html
1 Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist. 2 Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem...
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§ 13 BGebG Gebührenfestsetzung Bundesgebührengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgebg&a=13
(1) Gebühren werden von Amts wegen schriftlich oder elektronisch festgesetzt. Die Gebührenfestsetzung soll zusammen mit der Sachentscheidung erfolgen. Gebühren, die bei richtiger Behandlung der Sache durch die Behörde nicht entstanden
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§ 21 BGebG Erstattung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/Bgebg/21.html
(1) Ãberzahlte oder zu Unrecht erhobene Gebühren sind unverzüglich zu erstatten, zu Unrecht erhobene Gebühren aber nur, solange ihre Festsetzung noch...
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§ 48 HGB - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/hgb/48.html
(1) Die Prokura kann nur von dem Inhaber des Handelsgeschäfts oder seinem gesetzlichen Vertreter und nur mittels ausdrücklicher Erklärung erteilt werden....
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§ 54 WiPrO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/wipro/__54.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Impressum - Ebner Stolz
https://www.ebnerstolz.de/de/impressum-4908.html
Diese Website stellt den gemeinschaftlichen Internetauftritt folgender Gesellschaften dar: Ebner Stolz Mönning Bachem Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Kronenstraße 30 70174 Stuttgart Partnerschaftsregister: Amtsgericht…